Präventionskurse nach § 20 SGB V sind Kurse zur Gesundheitsförderung, die Ihre Krankenkasse bezuschusst. Grundlage ist § 20 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V), das die gesetzliche Krankenversicherung regelt. Bei AMILU in Oberursel leiten unsere Physiotherapeuten die Kurse, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind.
Für wen ist ein Präventionskurs?
Präventionskurse richten sich an Menschen ohne behandlungsbedürftige Erkrankung des Bewegungsapparats. Die Kurse eignen sich für den Wiedereinstieg bei Bewegungsmangel und zur Vorbeugung gesundheitlicher Risiken, etwa am Rücken. Müssen Beschwerden behandelt werden, ist unsere Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung der richtige Weg.
Welchen Kurs bieten wir derzeit an?
Der aktuelle Kurs heißt Funktionelles Ganzkörper-Krafttraining und umfasst 8 Termine à 60 Minuten. Im Kurs trainieren Sie unter Anleitung unserer Physiotherapeuten den ganzen Körper.
Wann der nächste Kurs beginnt und ob noch Plätze frei sind, erfahren Sie am Empfang oder telefonisch unter 06171 9780060.
Wie viel zahlt die Krankenkasse?
Nach Kursende erstattet Ihre Krankenkasse einen Teil oder den Großteil der Gebühr. Die Höhe hängt von Ihrer Kasse ab, bei der Sie sich am besten vor Kursbeginn erkundigen. Gefördert werden bis zu zwei Kurse je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig teilgenommen haben.
Wie erhalten Sie den Zuschuss?
- Sie melden sich bei uns an und zahlen die Kursgebühr.
- Sie nehmen regelmäßig an den Kursterminen teil.
- Nach Kursende füllen wir Ihre Teilnahmebescheinigung aus. Dafür ist seit dem 01.01.2026 ein Muster verbindlich, das der GKV-Spitzenverband als Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen vorgibt.
- Die Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Manche Kassen nehmen sie auch digital an.
Wenn Sie nach dem Kurs weitertrainieren möchten, ist eine Fitness-Mitgliedschaft bei uns möglich. Welche weiteren Trainingsangebote die Krankenkasse übernimmt, erklärt der Ratgeber Training auf Rezept.