Zum Inhalt springen

Neurologische Kranken­gymnastik (KG-ZNS) in Oberursel

KG-ZNS ist neurologische Krankengymnastik für Erwachsene, etwa nach einem Schlaganfall, bei MS oder Parkinson. In Oberursel behandeln wir auf Verordnung.

Behandlung in Rückenlage bei Sportphysio Rhein Main, dem AMILU-Haus in Bad Homburg
  • KG-ZNS ist eine Einzelbehandlung für Erwachsene, etwa nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder Morbus Parkinson.

  • Eine Verordnung umfasst bis zu 10 Einheiten, die als Richtwert jeweils 25 bis 35 Minuten dauern.

  • Im selben Haus arbeitet unsere Ergotherapie, die einen Schwerpunkt in der Neurologie hat.

KG-ZNS ist neurologische Krankengymnastik für Erwachsene mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), also von Gehirn und Rückenmark. Verordnet wird sie auch bei neuromuskulären Erkrankungen, die Nerven und Muskeln betreffen.

Die Behandlung ist immer eine Einzeltherapie. Als Techniken nennt die Heilmittel-Richtlinie die Verfahren nach Bobath und Vojta sowie die Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF). Diese Verfahren sollen Bewegungsabläufe fördern und erleichtern.

Für wen ist neurologische Kranken­gymnastik?

Neurologische Krankengymnastik ist für Menschen ab 18 Jahren gedacht. Auf der Verordnung steht dafür die Diagnosegruppe ZN, zu der die Erkrankungen des zentralen Nervensystems gehören. Infrage kommt sie zum Beispiel nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose oder bei Morbus Parkinson.

Für einige neurologische Diagnosen gilt ein langfristiger Heilmittelbedarf oder ein besonderer Verordnungsbedarf. Das betrifft den Schlaganfall, die Multiple Sklerose und Parkinson ab Stadium 3 auf der Skala nach Hoehn und Yahr, die den Schweregrad beschreibt. In diesen Fällen darf Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Behandlungen für bis zu 12 Wochen auf einmal verordnen.

Wie läuft KG-ZNS bei uns ab?

KG-ZNS bieten wir in unserer Physiotherapie am Holzweg 14 in Oberursel an. In der Behandlung üben Sie Bewegungen, die Sie im Alltag brauchen, etwa das Aufstehen oder das Gehen. Ziel ist, dass Ihnen diese Bewegungsabläufe wieder leichter fallen.

Die Regelbehandlungszeit, also die Zeit, in der Sie behandelt werden, liegt nach der Leistungsbeschreibung der Krankenkassen als Richtwert bei 25 bis 35 Minuten. Für die Abrechnung braucht die Therapeutin oder der Therapeut eine Weiterbildung in Bobath, PNF oder Vojta mit jeweils mindestens 120 Unterrichtseinheiten.

Welche Angebote gibt es im selben Haus?

Im selben Haus liegt unsere Ergotherapie, die eng mit Physiotherapie und Training zusammenarbeitet. Die Neurologie ist einer ihrer drei Schwerpunkte und umfasst diese Krankheitsbilder:

  • Schlaganfall
  • Morbus Parkinson
  • Schädel-Hirn-Trauma
  • Rückenmarksverletzungen

Wie wir in der Ergotherapie bei diesen Erkrankungen vorgehen, beschreiben die Seiten Ergotherapie nach einem Schlaganfall und Ergotherapie bei Parkinson. Können Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen, bieten wir in Oberursel auch Hausbesuche an. Welche Therapieform wofür eingesetzt wird, erklärt der Ratgeber Ergotherapie oder Physiotherapie.

Auf der Verordnung
KG-ZNS auf Formular Muster 13
Menge je Verordnung
bis zu 10 Einheiten
Orientierende Behandlungsmenge
bis zu 30 Einheiten
Regelbehandlungszeit (Richtwert)
25 bis 35 Minuten
Voraussetzung für die Abrechnung
Weiterbildung in Bobath, PNF oder Vojta mit jeweils mindestens 120 Unterrichtseinheiten

Wer zahlt

  • Gesetzliche Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung
  • Zuzahlung von 10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung, ab 2027 plus 15 Euro
  • Befreiung ab der Belastungsgrenze, die für chronisch Kranke bei 1 % der Bruttoeinnahmen liegt
  • Private Krankenversicherung oder Beihilfe mit Rechnung, erstattet nach Ihrem Tarif

Fragen zur neurologischen Kranken­gymnastik.

Wer verordnet KG-ZNS?

KG-ZNS verordnen Ärztinnen und Ärzte, etwa in einer neurologischen Praxis oder in der Hausarztpraxis. Dafür nutzen sie das Formular Muster 13.

Wie lange bekomme ich neurologische Krankengymnastik?

Je Verordnung sind bis zu 10 Behandlungen möglich. Über alle Verordnungen derselben Ärztin oder desselben Arztes zur selben Diagnose hinweg gelten bis zu 30 Behandlungen als Richtwert, die sogenannte orientierende Behandlungsmenge. Steht Ihre Diagnose auf der Liste für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf, darf Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Behandlungen für bis zu 12 Wochen verordnen. Das gilt zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei Multipler Sklerose.

Muss ich bei jeder Verordnung zuzahlen?

Ja, die Zuzahlung fällt je Verordnung an und beträgt 10 % der Kosten plus 10 Euro. Ab 2027 sind es 10 % plus 15 Euro. Chronisch Kranke in Dauerbehandlung können sich von ihrer Krankenkasse befreien lassen, sobald ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreichen. Diese liegt bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Gibt es bei AMILU auch Ergotherapie für neurologische Patienten?

Ja, unsere Ergotherapie arbeitet am Holzweg 14 im selben Haus wie die Physiotherapie. Die Neurologie ist einer ihrer drei Schwerpunkte. Sie erreichen unsere Ergotherapie unter 06171 9780061.

Termin oder Frage? Sie erreichen uns direkt.

Anrufen Karriere